Warum lohnt sich ein Einspruch?
Behörden machen häufig Fehler
Für juristische Laien ist es kaum möglich, einzuschätzen, wie hoch die Erfolgschance bei einem Einspruch gegen
den Bußgeldbescheid im Einzelfall ausfallen kann. Durch unsere über Jahre hinweg gesammelten Erfahrungen im
Verkehrsrecht können wir Ihnen mit einer ersten Einschätzung zur Seite stehen. In einem kostenlosen
Erstgespräch geben wir Ihnen Informationen darüber, welche Angriffspunkte etwa in der Vergangenheit schon zu
Verfahrenseinstellungen führten oder unter welchen Bedingungen zum Beispiel auch die Abwandlung von einem
Fahrverbot in ein höheres Bußgeld bereits möglich war. So erhalten Sie einen Eindruck davon, was im Einzelfall
nach einer Ordnungswidrigkeit bei einem Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid als Begründung dienen kann.
Beachten Sie aber dabei, dass wir zu diesem Zeitpunkt die Aktenlage Ihres Falles noch nicht in ausreichendem
Maße kennen und bewerten können. Eine Erfolgsgarantie für Ihren Einspruch gegen den Bußgeldbescheid können wir
nicht abgeben.
Einspruchsfrist beim Bußgeldbescheid: Behalten Sie die Zeit im Blick!
Haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, den Sie von unserem Team von SOS-Verkehrsrecht prüfen lassen wollen,
sollten Sie nicht zu lange zögern. Für den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ist eine Frist von 14 Tagen ab
Zustellung gesetzt. Erheben Sie in diesem Zeitraum gegen das angedrohtes Fahrverbot, drohende Punkte oder ein
Bußgeld keinen Einspruch, dann wird der Bescheid nach Fristablauf automatisch rechtskräftig. Eine Anfechtung
der Sanktionen wie einem Bußgeld oder Fahrverbot ist dann in aller Regel nicht mehr möglich. Wenden Sie sich
also zeitnah an uns, wenn Sie unsere Unterstützung im Einspruchsverfahren wünschen.
Kosten für den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid
Für den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid können Ihnen weitere Kosten entstehen sowohl für die Beauftragung
von einem Anwalt als auch die Tätigkeit eines Gerichts. Wir helfen Ihnen im kostenlosen Erstgespräch auch
dabei, abzuwägen, ob das Kostenrisiko dem möglichen Nutzen gegenüber angemessen erscheint. Verfügen Sie über
eine Verkehrsrechtsschutzversicherung kann diese gegebenenfalls für die Gerichtskosten und die Kosten für
unsere Tätigkeit Deckungsschutz gewähren. Achten Sie dabei aber auch auf den vereinbarten Eigenanteil in Ihrer
Versicherungspolice.
Kontaktieren Sie uns für ein kostenfreies Erstgespräch
1. Nutzen Sie unser
Online-Formular, um die wichtigsten
Vorabinformationen an uns zu übermitteln (z. B. Art des Verstoßes, Stand des Verfahrens, Kontaktdaten für die
Rückmeldung).
2. Wir melden uns nach Eingang Ihrer Anfrage zeitnah bei Ihnen für ein Gespräch, in dem wir Ihnen
erste Informationen zu einem möglichen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid geben. Kosten entstehen Ihnen für
dieses Erstgespräch keine.
3. Nach dem kostenlosen Erstgespräch können Sie frei entscheiden, ob Sie unsere Unterstützung
wünschen und uns ein Mandat erteilen.
4. Wenn Sie unsere Vertretung im Einspruchsverfahren wünschen, werden wir hieraufhin alle
notwendigen Schritte einleiten (insbesondere gegenüber der zuständigen Behörde Einspruch einlegen und
Akteneinsicht beantragen). Über den aktuellen Stand halten wir Sie stets auf dem Laufenden. Die Kommunikation
wird dabei vor allem per E-Mail stattfinden. Sie können bei Rückfragen aber auch stets unser Kontaktformular
verwenden.